Judgment at Nuremberg
Der US-amerikanische Richter Dan Haywood trifft 1948 im vom Krieg stark zerstörten Nürnberg ein. Er soll den Prozess gegen vier führende deutsche Juristen des NS-Staates leiten. Er wird in der Villa eines ehemaligen Generals einquartiert, der als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt worden ist.
Der Ankläger Colonel Tad Lawson lässt schon zu Verhandlungsbeginn erkennen, dass er eine harte Bestrafung der Angeklagten durchsetzen will. Sein schärfster Kontrahent ist der deutsche Verteidiger Hans Rolfe, der den Hauptangeklagten Dr. jur. Ernst Janning vertritt. Er beruft sich für seinen Mandanten auf den Befehlsnotstand und die damalige Rechtslage im deutschen Reich, an die sich die Angeklagten hätten halten müssen.
In den Wochen während der Verhandlung versucht Richter Haywood in Nürnberg Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu bekommen um zu verstehen, wie es zu den Verbrechen des Nationalsozialismus kommen konnte. Unter anderem lernt er die Witwe des ehemaligen Besitzers der Villa näher kennen, in der er lebt. In einem Gespräch mit den Hausbediensteten versucht er herauszubekommen, wie die einfache Bevölkerung gedacht hat. Er stößt jedoch auf eine Mauer von Schweigen.
Im Prozeß sagt zunächst Dr. Karl Wieck aus. Er war 1935 vom Amt des Justizministers zurückgetreten, weil er den Nazis nicht mehr dienen wollte. Verteidiger Hans Rolfe gelingt es jedoch seine Glaubwürdigkeit, im Kreuzverhör zu erschüttern
Der Hilfsarbeiter Rudolf Petersen berichtet, dass er aufgrund einer Anordnung von Dr. Janning zwangssterilisiert worden sei, weil er aus einer kommunistischen Familie entstamme. Rolfe versucht nachzuweisen, dass Petersen geistig minder bemittelt sei, und dass Menschen aus diesem Personenkreis auch in anderen Ländern, unter anderem in den USA, zwangsweise sterilisiert wurden.
Schließlich sagt die Zeugin Irene Hoffman aus, dass der jüdische Geschäftsmann Feldenstein, fälschlicherweise von Dr. Ernst Janning wegen einer angeblichen intimen Beziehung mit ihr wegen "Rassenschande" zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. (Dieser Fall orientiert sich an dem historischen Fall von Leo Katzenberger.)
Der Verteidiger Rolfe versucht, ihre Zeugenaussage zu erschüttern, indem er im Kreuzverhör zu beweisen versucht, dass der hingerichtete Feldenstein tatsächlich intime Beziehungen mit ihr gehabt hätte, so also den Straftatbestand der „Rassenschande“ erfüllt hatte. Als die Zeugin in Tränen ausbricht, weil Rolfe sie scharf angreift, ergreift Dr. Ernst Janning zum ersten Mal das Wort und bringt Rolfe zum Schweigen.
Er begibt sich anschließend in den Zeugenstand und bekennt sich schuldig im Sinne der Anklage, die Naziverbrechen sowohl bewusst ignoriert wie auch gerechtfertigt zu haben, im Glauben, dass sie dem Wohl des Landes dienten. Seine eigenen Verbrechen habe er billigend in Kauf genommen als Mittel zu patriotischen Zielen. Ebenso bekennt er, beim Verfahren gegen den Freund Irene Hoffmans schon vor Beginn des Verfahrens das Todesurteil festgelegt zu haben.
Kurz vor der Urteilsfindung verhängt die Sowjetunion die Blockade über Berlin. Die Militärs setzen Anklagevertreter Lawson unter Druck, ein mildes Urteil zu fordern, da man in Zukunft das Wohlwollen der Deutschen brauchen werde. Richter Haywood strebt jedoch ein gerechtes und strenges Urteil an. Er verurteilt, zusammen mit dem Beisitzer Norris, die Angeklagten zu lebenslanger Haft. Beisitzer Ives erklärt in einem Minderheitenvotum, dass er die Angeklagten aus formaljuristischen Gründen freigesprochen hätte
Der Verteidiger Rolfe, der Haywood nach dem Prozess noch einmal aufsucht, schließt mit diesem eine Wette ab, dass die Verurteilten in fünf Jahren ohnehin wieder frei sein würden.
Der Film endet mit einem Besuch Haywoods in der Zelle Jannings. Janning versichert dem Richter, dass er ein gerechtes Urteil gesprochen habe. Er möge ihm aber glauben, dass er – Janning – die Massenmorde nicht gewollt habe. Haywood antwortet, dass Janning bereits mit der ersten wissentlichen Verurteilung eines Unschuldigen daran beteiligt war.
Im Abspann des Filmes wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Entstehung des Films keiner der 99 zu Haftstrafen verurteilten NS-Verbrecher mehr im Gefängnis sitzt.
Im Film wird authentisches Filmmaterial über die Verbrechen in den Konzentrationslagern verwendet.
Quelle: WikiPedia DE
|
Spencer Tracy | Chief Judge Dan Haywood |
|
Burt Lancaster | Dr. Ernst Janning |
|
Richard Widmark | Col. Tad Lawson |
|
Marlene Dietrich | Mrs. Bertholt |
|
Maximilian Schell | Hans Rolfe |
|
Judy Garland | Irene Hoffman |
|
Montgomery Clift | Rudolph Petersen |
|
William Shatner | Capt. Harrison Byers |
|
Werner Klemperer | Emil Hahn |
|
Kenneth MacKenna | Judge Kenneth Norris |
|
Torben Meyer | Werner Lampe |
|
Joseph Bernard | Maj. Abe Radnitz |
|
Alan Baxter | Brig. Gen. Matt Merrin |
|
Ed Binns | Sen. Burkette |
|
Virginia Christine | Mrs. Halbestadt |
|
Otto Waldis | Pohl |
|
Karl Swenson | Dr. Heinrich Geuter |
|
Martin Brandt | Friedrich Hofstetter |
|
Ray Teal | Judge Curtiss Ives |
|
John Wengraf | Dr. Karl Wieck |
|
Ben Wright | Halbestadt |
|
Howard Caine | Hugo Wallner |
|
Olga Fabian | Mrs. Elsa Lindnow |
|
Paul Busch | Schmidt |
|
Bernard Kates | Max Perkins |
| Director | Stanley Kramer |
|
| Writer | Abby Mann, Montgomery Clift | |
| Producer | Stanley Kramer, Philip Langner | |
| Musician | Ernest Gold | |
| Photography | Ernest Laszlo | |
| Nr Discs | 1 |
|---|